AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen VI-Dance GmbH, Ludwigstraße 16, 44135 Dortmund (nachfolgend: VI-Dance) und den Teilnehmern der Kurse zustande kommen. Sofern zwischen dem Teilnehmer und VI-Dance bereits eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann Gültigkeit, wenn auf ihre Einbeziehung bei Abschluss von zukünftigen Einzelverträgen lediglich gesondert verwiesen wird.

VI-Dance ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden wirksam, wenn VI-Dance das Mitglied auf die Änderung hinweist oder ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen widerspricht. VI-Dance wird das Mitglied vor Beginn dieser Drei-Wochen-Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen.

§1 Gegenstand des Vertrages

Bei VI-Dance handelt es sich um einen Anbieter von sportlichen, künstlerischen und gesundheitsorientierten Kursen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages und Beginn der Mitgliedschaft

(1) Die Teilnahme an den VI-Dance Kursen setzt eine Anmeldung voraus. Eine Anmeldung für einen der Kurse kann in den Studios erfolgen.

(2) Über die Homepage http://www.vi-dance.de kann eine Anmeldung zu einer „Schnupperstunde“ erfolgen.

(3) Der Nutzer gibt durch das vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulars und  der Übergabe in einem der Studios  bzw. das Absenden des elektronischen Anmeldeformulars an VI-Dance ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags für einen der Kurse nach diesen Teilnahmebedingungen ab. Der Vertrag über die Nutzung von „VI-Dance“ kommt mit Annahme des Angebots vor Ort bzw. mittels einer Bestätigungs-E-Mail oder mittels Bestätigungsschreibens zustande. Bei der Online Anmeldung verzichtet der Teilnehmer auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 S.1 BGB

(4) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm bei der Anmeldung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. VI-Dance hat das Recht, die Teilnahme eines Mitglieds im Falle einer schweren Pflichtverletzung von diesem jederzeit zu untersagen.

§ 3 Hausordnung

Bei Nutzung eines Tanzstudios unterliegt das Mitglied der in dem Studio jeweils geltenden Hausordnung. Diese können insbesondere Regelungen über Bekleidung, und Verhalten beinhalten.

 § 4 Übertragbarkeit der Teilnahmerechte

(1) Das mit einer Kursanmeldung begründete Teilnahmerecht ist nicht auf Dritte übertragbar.

(2) Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Jeder Verlust von Mitgliedskarte ist unverzüglich schriftlich bei VI-Dance zu melden.

§ 5 Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarte bzw. deren Überlassung an Dritte

(1) Bei Verlust der Mitgliedskarte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 10,00 Euro.

(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder dass das Mitglied einen Verlust der Mitgliedskarte nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20,00 Euro zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch VI-Dance bleibt unberührt.

 

§ 6 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an jeweils gebuchten Kursen.

(2) VI-Dance garantiert nicht, dass Kurse von bestimmten Trainern geleitet werden.

(3) An gesetzlichen Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalen finden keine Kurstermine statt. Hierdurch besteht kein Recht auf verringerte Mitgliedsgebühr oder Nachholung eines infolgedessen ausgefallenen Kurstermins.

(4) Sollte ein von VI-Dance vorgesehener Kurstermin im Übrigen durch VI-Dance nicht durchgeführt werden können, ist das Mitglied berechtigt, einmalig an einem vergleichbaren Kurs teilzunehmen.

(5) Für den Fall, dass es bei VI-Dance zu Betriebsferien kommen sollte, verlängert sich die Mitgliedschaft für die entsprechende Zeit nicht, wenn die Betriebsferien mehr als zwei Wochen im Jahr dauern.

§ 7  Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Folgen der Nichtzahlung

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus am 01. / 10. oder 15. Werktag eines Monats, spätestens zum 25. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist VI-Dance berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten, den gesamten für die vereinbarte Vertragslaufzeit vereinbarten Mitgliedsbeitrag fällig zu stellen  und/ oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 Euro für die 1. Mahnung, sowie 10,00 Euro für die 2. Mahnung und sowie 20,00 Euro für die 3. Mahnung zu verlangen. Diese Bearbeitungspauschalen kann VI-Dance nicht verlangen, wenn das Mitglied nachweist, dass VI-Dance überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich. Für Vertragsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 10,00 erhoben.)

§ 8 Vertragsdauer

Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens acht Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um die Dauer der jeweiligen gebuchten Mitgliedschaftsdauer, jedoch nicht mehr als zwölf Monate. Bei einem 6-10 Wochenabo gilt eine Verlängerung ein 6-Monats Abo. Rechnungsbeginn des 6. Monatsabos ist der folgende Tag nach dem letzten Tag des 6-10 Wochenabos. Bei einer Vertragsdauer von bis zu 6 Wochen hat die Kündigung zum dritten Kurstermin zu erfolgen, ansonsten gilt § 8 S. 1 entsprechend. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei VI-Dance maßgeblich.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) VI-Dance haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VI-Dance, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein Studio zu bringen. Von VI-Dance werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch VI-Dance zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von VI-Dance in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 10 Kündigungsrechte durch VI-Dance

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies VI-Dance, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Kündigt VI-Dance aus wichtigem Grund, kann VI-Dance den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit geltend machen, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass VI-Dance überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 11 Kündigung durch das Mitglied

(1) Während der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig. Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

  1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
  2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote von VI-Dance unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile eines Kurses möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
  3. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 70 km von dem nächsten Dance Studio entfernt liegt.
  4. Bei Schließung oder Verlegung eines VI-Dance Studios, wenn danach das nächstgelegene Studio mindestens 30 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als das geschlossene bzw. verlegte Studio.

(2) In den Fällen von Abs. 1 a) und b) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei VI-Dance  im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 c) sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.

(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss VI-Dance (Ludwigstraße 16, 44135 Dortmund) in Textform (§ 126a BGB) zugehen. Kündigungen in mündlicher oder fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 5 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.

§ 12 Urlaubspause und Ruhezeit des Mitglieds

(1) Ab einer Mindestlaufzeit einer Mitgliedschaft von 6 Monate, hat ein Mitglied das jährliche Recht, die Mitgliedschaft bis zu 4 Wochen pausieren zu lassen. Während der Urlaubspause besteht kein Recht auf Teilnahme an Kursen. Durch eine Urlaubspause verlängert sich die Mitgliedschaft für den entsprechenden Zeitraum. Der Beitrag wird in den entsprechenden Monaten angepasst.

(2) Eine Urlaubspause wird wirksam, wenn diese mindestens 2 Wochen im Voraus gegenüber VI-Dance in Textform mitgeteilt wurde.

(3) Im Falle einer Schwangerschaft sowie einer Erkrankung aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote von VI-Dance unmöglich oder schädlich wäre oder im Falle eines mindestens einen Monat oder längstens 12 Monate andauernden Auslandsaufenthaltes, hat ein Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft ruhend zu stellen, sofern VI-Dance ein Attest eines unabhängigen Facharztes im Original übersandt wird bzw. ein Nachweis für den Auslandsaufenthalt VI-Dance ist in diesem Falle berechtigt, einen  gebuchten Kursplatz dauerhaft an ein anderes Mitglied zu vergeben.

§ 13 Datenschutz und Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

(1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten sind solche, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Mitglieds enthalten. VI-Dance wird ein schriftliches Auskunftsverlangen, dass der Nutzer per Post an VI-Dance richten kann, durch Auskunft über den zum Teilnehmer gespeicherten Datenbestand, soweit dieser das Mitglied betrifft, vollständig und unentgeltlich in Schriftform beantworten.

(2) Bei Betreten eines VI-Dance Studios werden die auf der Mitgliedskarte gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und Uhrzeit erfasst. VI-Dance speichert diese Daten. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht. Das Mitglied erteilt diesbezüglich seine Zustimmung.

(3) VI-Dance gibt keine personenbezogenen Daten von Mitgliedern an Dritte weiter, es sei denn, das Mitglied hat seine Einwilligung hierzu erteilt oder es besteht für VI-Dance eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe der Daten.

(4) Als Dritte gelten nicht externe Dienstleister von VI-Dance, die im Namen und Auftrag von VI-Dance Leistungen erbringen. Hierzu zählen z.B. Inkassounternehmen oder E-Mails-Newsletter-Versender.

(5) Nach Beendigung des Vertrages werden sämtliche Daten des Mitglieds von Dance gelöscht, es sei denn, es besteht eine besondere Notwendigkeit zur Aufbewahrung.

§ 14 Workshops und Trainerausbildungen

Die Buchung eines Workshops oder einer Trainerausbildung fällt unter den § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Gemäß diesem gibt es kein Widerrufsrecht. VI-Dance akzeptiert jedoch die Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer.

§ 15 Widerrufsbelehrung und Ausschluss des Widerrufsrechts bei Online Buchung

(1) Ausschließlich im Falle eines nach § 2 Abs. 2 online zustande gekommenen Vertragsverhältnisses, gilt Folgendes:

(2) Sie haben das Recht diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag es Vertragsabschlusses.

(3) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns (VI-Dance GmbH, Ludwigstraße 16, 44135 Dortmund, Telefon: 0231 799905809, E-Mail: kontakt@vi-dance.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(5) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihrne Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

(6) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 16 Hinweis zur OS-Plattform

Wir weisen darauf hin, dass die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr vorgesehene Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung steht. Die OS-Plattform kann als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dienen.

Unsere E-Mailadresse lautet:

kontakt@vi-dance.de

§ 17 Sonstiges

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel selbst.

 

 
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